Handystrahlung: Tumor als Berufskrankheit anerkannt

Handystrahlung: Tumor als Berufskrankheit anerkannt

Analyse über die wissenschaftlichen Hintergründe
Internationale Medien berichteten am 21.04.2017 unter der Schlagzeile „Tumor durch Handy als Berufskrankheit anerkannt“ über ein Urteil vom 30.03.2017 des italienischen Arbeitsgerichtes der Stadt Ivrea. Der Geschädigte telefonierte 15 Jahre lang täglich mehr als 3 Stunden mit dem Handy. Ihm wurde nun eine monatliche Rente von 500 Euro von der Unfallver­sicherung zugesprochen. Der Gutachter, Prof. Paolo Crosignani, betonte, dass beim Mobilfunk, ähnlich wie bei Asbest, das Vorsorgeprinzip angewandt werden muss.

Mehr dazu unter: https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1183

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