Funkende Wasserzähler sind verfassungswidrig

Funkende Wasserzähler sind verfassungswidrig

Einbau wird trotz klarer Aussagen vorangetrieben
Wasserzweckverbände, lokale Stadtwerke und Kommunalverwaltungen lassen sich von Firmenversprechen blenden und zwingen immer mehr Verbraucher zum Einbau von funkenden Wasserzählern, die andauernd Datenpakete versenden. Das ist datenschutzrechtlich nicht nur bedenklichen, sondern, nach Auffassung der Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes, verfassungswidrig, weil es hier um sensible Daten handelt.

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